Feuerwehr Grundausbildung


Mar 9, 2015 | Von: mobilion.eu

Die Grundausbildung ist die Basis für den Dienst bei der Feuerwehr. In der Grundausbildung wird das Fundament für die aufbauenden Ausbildungsteile gelegt. Die Mitglieder der Feuerwehr erlernen die fachlichen Voraussetzungen, die sie zur erfolgreichen Bewältigung von Einsatzsituationen benötigen.

Grundausbildung in der Feuerwehr Ausbildung

Der Erfolg eines Feuerwehr Einsatzes hängt zum großen Teil von einer guten Ausbildung der Feuerwehrmannschaft ab. Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehren in Deutschland ist in der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) geregelt. In der FwDV 2 stellt die Mindestanforderung der Ausbildung bei der Feuerwehr dar.

Die Ausbildung ist in drei Teile gegliedert:

  • Dreiteilige Truppausbildung
    • Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
    • Truppmannausbildung Teil 2
    • Truppführerlehrgang
  • Technische Ausbildung
  • Führungsausbildung

Die Grundausbildung bzw. Truppmannausbildung Teil 1 ist die Grundlage und Voraussetzung für die weitere Ausbildung bei der Feuerwehr. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Grundausbildung beträgt 18 Jahre.

Grundausbildung – Standort, Ablauf, Inhalt & Ziele

Standort der Ausbildung ist in der Regel direkt in der Gemeinde oder im jeweiligen Land- bzw. Stadtkreis. Feuerwehrangehörige aus mehreren Abteilungen und Gemeinden absolvieren gemeinsam die Grundausbildung.

Der genaue Ablauf der Grundausbildung unterscheidet sich je nach Gemeinde. Die Grundausbildung dauert insgesamt 70 Stunden und bildet die theoretische Grundlage für den Dienst bei der Feuerwehr. Es besteht die Möglichkeit, die Grundausbildung in Modulen oder über mehrere Wochen verteilt durchzuführen. In der Regel wird darauf geachtet, dass die Gruppen bei der Grundausbildung nicht mehr als 24 Teilnehmer umfassen. Im Anschluss an die Grundausbildung erhalten die Mitglieder der Feuerwehr eine Teilnahmebestätigung vom Kommandanten des Stadtkreises oder der Gemeindefeuerwehr.

Folgende Inhalte werden in der Grundausbildung gelehrt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Brennen & Löschen
  • Fahrzeugkunde
  • Unfallversicherung
  • Gerätekunde
  • Löscheinsatz
  • Technische Hilfeleistung
  • Rettung
  • Verhalten bei Gefahren

Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Lehrgänge Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger in die Grundausbildung zu integrieren.

Ziel der Grundausbildung ist, dass die Mitglieder der Feuerwehr in der Lage sind, grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung zu übernehmen. Die Grundausbildung ist also die fachliche Voraussetzung für den Einsatz bei der Feuerwehr.

Grundausbildung als Basis für Dienst bei Feuerwehr

Im Anschluss an die Grundausbildung kann die weiterführende Truppmannausbildung Teil 2 absolviert werden. Regelmäßige theoretische und praktische Übungen am Standort der jeweiligen Feuerwehren dienen zur Erhaltung und Erweiterung des Wissens der Feuerwehrmitglieder.

Die Grundausbildung stellt sicher, dass die angehenden Feuerwehrmänner über die nötigen Grundvoraussetzungen für den aktiven Dienst verfügen und bereitet sie auf den Einsatz im Ernstfall vor. Die intensive Ausbildung hilft den Mitgliedern der Feuerwehr den hohen Arbeitsanforderungen bei der Feuerwehr gerecht zu werden.