Im Atemschutznachweis werden alle benötigten Dokumente geführt die ein Atemschutzgeräteträger braucht um am Einsatz teilzunehmen. Jeder Atemschutzgeräteträger ist nach FwDV 7 dazu verpflichtet einen Atemschutznachweis zu führen. Gründe hierfür sind vor allem die regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen und Übungen. Bei hohen Einsatzzahlen und entsprechender Truppstärke ist die Dokumentation der Einsatzberichte in die jeweiligen Atemschutznachweise oft mühsam. Zeit sparen lässt sich mit dem Einsatz einer Atemschutzüberwachungs-Software oder –App. Damit werden Atemschutzüberwachungsprotokolle bereits in digitaler Form protokolliert. Die Nachbearbeitung am PC ist somit direkt nach dem Einsatz möglich.
Atemschutzgeräteträger benötigen eine Vielzahl an Nachweisen um ihre Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz nachzuweisen. Hierfür müssen im regelmäßigen Rhythmus die benötigte Ausbildung, Unterweisung sowie Belastungsübungen und die G26 Untersuchung durchgeführt und dokumentiert werden.
Um diese Nachweise effizient verwalten zu können ist jeder Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7 verpflichtet einen Atemschutznachweis zu führen. Nach Bedarf kann dieser auch zentral bei der jeweiligen Feuerwehr geführt werden.
Im Atemschutznachweis werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26, Atemschutzausbildungen, -unterweisungen, Belastungs- und Einsatzübungen, sowie geleistete Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Der Feuerwehrleiter oder eine von ihm beauftragte Person bestätigt dabei die Richtigkeit der Angaben.
Folgende Angaben sind nach der FwDV 7 mindestens aufzunehmen:
Atemschutzgeräteträger müssen jährlich eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit und unter Atemschutz vorweisen. Die Einsatzübung kann aber entfallen sofern die jeweilige Einsatzkraft an einem realen Einsatz in entsprechender Art und Umfang teilgenommen hat. Für den Atemschutznachweis empfiehlt es sich die Dokumentation des jeweiligen Einsatzes in den Atemschutznachweis mit aufzunehmen.
Speziell bei Feuerwehren mit hoher Einsatzfrequenz lohnt sich über ein System zur digitalen Dokumentation des Einsatzes nachzudenken. Geeignet hierfür ist vor allem eine digitale Atemschutzüberwachung in Form einer Atemschutzüberwachungs-Software oder –App. Atemschutzeinsätze werden hier schon direkt bei der Überwachung dokumentiert und sind nach dem Einsatz direkt zum Versenden bereit.
Wird eine Verwaltungssoftware zur Organisation der Atemschutzgeräteträger eingesetzt kann in vielen Fällen der Einsatzbericht auf Knopfdruck importiert werden. Vor dem Kauf einer Atemschutzüberwachungslösung oder einer Verwaltungssoftware sollte deshalb auf die Kompatibilität beider Systeme geachtet werden.
Pannier, C., & Weich, R. (o.J.). Der Atemschutzeinsatz – Eine Betrachtung im Umfeld von Richtlinien, Normen und Vorschriften. Abgerufen am 04. 07 2013 von Atemschutzunfaelle.de: https://www.atemschutzunfaelle.de/download/Fachartikel_Atemschutz_28062005.pdf
Staatliche Feuerwehrschule Würzburg. (2005). Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz. Abgerufen am 04. 07 2013 von sfs-w.de: https://www.sfs-w.de/lehrmittel/feuerwehrdienstvorschriften/02_05_2011-07-19.pdf
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